Reparaturpflicht für Hersteller
Recht auf Reparatur
Ziel: Das Gesetz fördert den Übergang von „Wegwerfen“ zu „Reparieren“, indem es Reparaturen attraktiver und kostengünstiger gestaltet als Neukäufe.
Reparaturpflicht für Hersteller: Hersteller müssen bestimmte Produkte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung reparieren.
Reparaturpflicht für Hersteller
dvLED Bildschirme sind so konzipiert dass die Module, Ersatzteile durch Frontwartung leicht und preiswert ausgetauscht werden können.
a) es schützt die Investition
b) vermindert Elektroschrott
c) entspricht der Richtlinie 2024/1799
Das neue EU-«Recht auf Reparatur» (Richtlinie 2024/1799) muss bis zum 31. Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Es verpflichtet Hersteller, viele Produkte (z.B. Handys, Waschmaschinen) auch nach der Gewährleistung zu fairen Preisen zu reparieren, Ersatzteile anzubieten und die Reparierbarkeit zu verbessern, um Elektroschrott zu reduzieren.
Reparaturpflicht für Hersteller – Reparatur bei dvLED Bildschirmen durch Frontwartung

Quelle:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/0115_Recht_auf_Reparatur.html



